Licht aus – Vorhang auf – Auftritt: Sicherheit!
Prinzipiell unterliegen alle Hebezeuge aus Sicherheitsgründen umfangreichen Prüfpflichten. Für unter anderem im Bühnenbereich gilt hier speziell die DGUV Vorschrift 17 für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (ehemals Prüfungen nach BGV C1). Demnach sind Hubtische, Lifte, Stative und Zugsysteme – vom Handkettenzug über Haspelzüge bis zu elektrischen Kettenzügen – vor der Erstinbetriebnahme sowie jährlich wiederkehrend durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Betreiber, die diesen Auflagen nicht nachkommen und keine Prüfprotokolle vorlegen können, sind bei einem Unfall nicht versichert und können darüber hinaus haftbar gemacht werden.
Damit die Show weitergehen kann und alle Vorgaben erfüllt werden, helfen wir gerne bei allen Kontrollen und sorgt dafür, dass neben der DGUV auch alle weiteren Richtlinien wie BGV D8 etc. erfüllt werden. Unsere Mitarbeiter werden hierfür fortwährend geschult, sodass unsere Leistungen und Prüfkriterien dem jeweiligen Stand von Gesetz und Technik entsprechen.
Unser Service beginnt bereits bei der ersten Inbetriebnahme ihres Hubgerätes. Des Weiteren koordinieren wir die Einhaltung der Termine, übernehmen mit unseren sachkundigen Mitarbeiten die Prüfung vor Ort, schreiben verwendbare Berichte und helfen auf Wunsch auch bei der Mängelbeseitigung.
Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass keine Prüfbeanstandung für Ihre Produktion den letzten Vorhang fallen lässt.
• Prüfung durch geschultes Personal
• Prüfung nach gültigen Vorschriften und Normen
• Prüfung des Zustands der Arbeitsmittel auf Beschädigung, Verschleiß, Korrosion und andere Veränderungen
• Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel werden durch einen Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll dokumentiert
• Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb des Prüflings Bedenken entgegenstehen
• Prüfplakette inkl. Angabe des nächsten fälligen Prüftermins bei mängelfreiem Prüfergebnis
Arbeitsmittel können Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, in deren Folge es zu gefährlichen Situationen beim Gebrauch der betroffenen Arbeitsmittel kommen kann. Beispiele für schadenverursachende Einflüsse auf Arbeitsmittel sind unter anderem:
• Ermüdungserscheinungen durch Alterung
• Längere Zeiten der Nichtbenutzung
• Witterung (z.B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt)
• Verschmutzung
• Korrosion u.a.